Newsletter "Rund um Horst"
Wir informieren euch zweimal im Monat über die Mahnwachen: Mit einer Einladung zum anstehenden Termin und einem kurzen Bericht, was wir dort gehört und gesehen haben. Tragt euch einfach hier in den Newsletter "Rund um Horst" ein.
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Auf zu den Mahnwachen
Schließt euch den monatlichen Mahnwachen in Nostorf-Horst an! Alle Termine für 2020 findet ihr hier.
26. Januar, 23. Februar, 29. März, 26. April, 24. Mai, 28. Juni, 26. Juli, 30. August, 27. September, 25. Oktober, 29. November, 13. Dezember
#BreakIsolation! #Hinschauen! #Pöbeln! #Grenzenüberwinden! #Solidarität!
Themen rund um Nostorf-Horst
Pro Bleiberecht beschäftigt sich mit mehreren Problemen rund um das Aufnahmelager. Mehr dazu lest ihr hier:
... Die Situation schwangerer Frauen in Nostorf-Horst
... Medizinische Versorgung: Lagerleben macht krank
... Verfassungswidrige Leistungskürzungen
... Zugang zur Einrichtung für Unterstützungsorganisationen
... Kritik an Sammelunterbringung in Nostorf-Horst, Kritik an Sammellagern generell und aktuellen politischen Entwicklungen
Basic Infos zu Nostorf-Horst
Bei Nostorf/Horst liegt eine von zwei Erstaufnahmestellen in Mecklenburg-Vorpommern. Abgelegen an der B5 kurz vor Schleswig-Holstein verweist das Lager auch heute noch auf die rassistischen Ausschreitungen in Rostock-Lichtenhagen im August 1992.
Das Missstände-Papier mit zehn strukurellen Problemen in Nostorf-Horst findet ihr hier zum digital lesen und zum Selbst drucken.
Eine Übersicht über unsere Positionen im Kontrast zu offiziellen Verlautbarungen der zuständigen Behörden findet ihr hier.
Einrichtungen dieser Art nennen sich grundsätzlich Sammelunterkünfte und zeichnen sich dadurch aus, dass die Bewohner*innen Zimmer teilen müssen (manchmal mit bis zu 8 oder 10 Personen), es keine privaten Klos oder Duschen gibt, keine Kochmöglichkeiten bestehen, kaum Rückzugsräume gegeben sind und die Bewohner*innen 24/7 der Kontrolle und Überwachung durch Mitarbeiter*innen ausgesetzt sind. Das Lager in Nostorf/Horst bietet Platz für mehrere hundert Asylsuchende.
In den vergangenen zwei Jahren hat sich die Unterbringungszeit dort immer weiter erhöht – und auch die Zahl der Abschiebungen. Wo vor 2015 Asylsuchende nur wenige Wochen im Lager bleiben mussten, sind es nun oft viele Monate bis hin zu einem oder mehreren Jahr/en. Insbesondere Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern bekommen die volle Härte der Abschottungspolitiken zu spüren: Selbst in prekären Lebenslagen werden sie nicht auf die Kommunen verteilt. Für Kinder bedeutet das leider viel zu häufig, dass sie monatelang keinen Zugang zu Schulbildung bekommen.
Von AnkERn und Ausgrenzung...
Seit Beginn 2018 ist ein weiterer Begriff in aller Munde: AnkER-Zentrum (für: Ankunft, Entscheidung, Rückführung). Laut dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD sollen Asylverfahren so „schneller“ und „effizienter“ bearbeitet werden. Der Mediendienst Integration erklärt: "Offizielles Ziel der Anker-Zentren ist es, dass die Asylverfahren "effizienter" werden. Dafür sollen in den Einrichtungen alle Behörden vertreten sein, die am Asylverfahren beteiligt sind. Dazu gehören das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Bundesagentur für Arbeit, die Ausländerbehörde, das Sozialamt und Verwaltungsgerichte. Auch erste Integrationsmaßnahmen sollen in den Anker-Zentren durchgeführt werden."
Die „unabhängige und flächendeckende Asylverfahrensberatung“, von der im Koalitionsverstrag ebenfalls die Rede ist, wird vom BAMF selbst durchgeführt. Da es in der Natur der Sache liegt, dass die Behörde selbstverständlich nicht unabhängig beraten kann, wird dieses Verfahren von zivilgesellschaftlichen Akteur*innen und Wohlfahrtsverbänden deutlich kritisiert. Fest steht: „Es bedarf […] einer klar erkennbar personellen, institutionellen und räumlichen Trennung der unabhängigen Asylverfahrensberatung von behördlichen Stellen.“ Eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Um dies auch in Nostorf-Horst zu gewährleisten, versuchte der FlüRa HH seinen Zugang zum Gelände mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht in Schwerin durchzusetzen – ein dringend benötigter demokratischer Impuls, der mit dem Urteil im Mai 2019 scheiterte.
In Deutschland gibt es offiziell neun AnkER-Zentren; sieben in Bayern sowie jeweils eins im Saarland und in Sachsen. Aber auch hier trügt der Schein: Auf eine Anfrage hin teilten dem Mediendienst Integration mehrere Bundesländer mit, dass die dort betriebenen Einrichtungen – betitelt als Ankunftszentren – bereits die gleichen Funktionen wie AnkER-Zentren erfüllen. Eine Umbenennung seit nicht nötig. Ähnliches dachten sich auch Lorenz Caffier und Horst Seehofer bei ihrem Treffen im April 2019: „Mecklenburg-Vorpommern übernimmt das Konzept der sogenannten ‚Ankerzentren‘“. Eine Umbenennung sei jedoch auch hier nicht geplant.
Diese fehlende Transparenz richtet sich auch ganz konkret gegen Unterstützer*innen und Kritiker*innen, die nicht sicher sein können, mit welchen Strukturen sie es innerhalb der Mauern und Zäune zu tun haben. Fakt ist: Ob AnkER, Ankunftszentrum oder Sammelunterkunft - diesie Praktiken sind nicht„schnellere“ und „effizientere“ Asylverfahren. Sie sind repressiv und restriktiv. Sie finden tagtäglich im Stillen statt. Wir dürfen sie nicht lautlos hinnehmen!