Am Internationalen Tag gegen Folter (26. Juni) haben wir in Rostock eine Kundgebung mit Redebeiträgen von Aktivist:innen aus Afghanistan, Iran/Belutschistan und Kurdistan, sowie Unterstützungsinitiativen aus MV gemacht. Wir dokumentieren hier die Redebeiträge.
Redebeitrag eines belutschischen Aktivisten aus Iran
Der Staat muss jegliche Form von Folter und Todesstrafe verurteilen.
In der Menschenrechtskonvention heißt es: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“
Die faschistische Regierung der Islamischen Republik Iran verletzt jedoch nicht nur die Menschenrechte, einschließlich des Folterverbots, auf grausamste, außergerichtliche Weise, sondern nutzt auch immer neue Methoden, um falsche Geständnisse von Gefangenen zu erzwingen. Sie tut dies mit dem Ziel Tötung und Hinrichtung der politischen Gefangenen zu rechtfertigen.
Weitere illegale Methoden des islamistischen Regimes sind die Vergewaltigung von Gefangenen und die Drohung, ihre Frauen in Anwesenheit der Gefangenen selbst zu vergewaltigen. Das Regime will so den Widerstand der Gefangenen brechen und sie dazu zu bringen, erzwungenen Geständnisse, die im Fernsehen ausgestrahlt werden, zuzustimmen und dabei Verbrechen zu gestehen, die sie nicht begangen haben.
Gewalttaten und Folter werden in Belutschistan, einer Region im Iran, wo mehrheitlich Angehörige der Minderheit der Belutsch:innen leben, von geschulten Folterknechten durchgeführt, die vom Regime hinsichtlich der Belutsch:innen eine rassistische Gehirnwäsche erhalten haben. Diesen Folterern wurde eingetrichtert, dass Belutsch:innen Kriminelle und Feinde des Iran seien und dass jede Art von Folter an ihnen zulässig ist und in Gottes Auftrag geschieht.
Die Islamische Republik Iran betrachtet die Belutsch:innen, die einen anderen religiösen Glauben haben als das, was das offizielle und nationale Regime für islamisch hält, und die eine andere Sprache, Kultur und Geschichte haben, als Feinde. Um die Unterdrückung der Belutsch:innen zu rechtfertigen und zu erleichtern, propagiert das Regime die Belutsch:innen wollten den Iran spalten und seien Separatisten. Diese rassistische Propaganda wendet das Regime auch gegen Angehörige anderer Minderheiten an.
Die Gewalt in Belutschistan ist weitaus brutaler als andernorts. Die Behandlung der belutschischen Gefangenen gleicht der Behandlung mittelalterlicher Kriegsgefangener. Massen- oder Einzelhinrichtungen von Belutsch:innen werden täglich durchgeführt. Die Gefangenen werden unter verschiedenen Vorwänden inhaftiert. Die Folter an ihnen soll Angst und Schrecken in der belutschischen Gemeinschaft schüren und als Exempel für andere Menschen im Iran, die sich gegen das Regime erheben, dienen.
Die militärische Präsenz der Revolutionsgarden in Belutschistan unter dem Vorwand für Sicherheit und Ordnung zu sorgen, gleicht einer Militärregierung. Aufgrund der Anordnung durch das Regime und durch seine uneingeschränkte Unterstützung genießen die Mitglieder der Revolutionsgarden im Zusammenhang mit den dort begangenen Verbrechen uneingeschränkte Immunität und werden nie zur Rechenschaft gezogen. Stattdessen werden die Opfer von Verbrechen und Vergewaltigungen strafrechtlich verfolgt und in den meisten Fällen inhaftiert und weiter gefoltert.
Die Bedrohung durch das Regime, ständige Demütigung und ständige Waffenpräsenz sind eine große kollektive Folter für die Menschen in Belutschistan. Da die Belutsch:innen keine Repräsentant:innen oder Vertreter:innen nach außen haben, hat es das Regime leicht, den Terror zu verstärken, ohne dass es dafür bezahlen muss. Im Gegenteil: Um die Familien der Hingerichteten zu demütigen, verlangt das Regime von ihnen Millionensummen als Gegenleistung für die Rückgabe der Leichen der zu Tode Gefolterten. Sie belohnen damit die Folterer und Mörder der Regierung.
Im System der Islamischen Republik beginnt die Folter bereits bei der Verhaftung und Inhaftierung. Bereits hier sterben Menschen, wie kürzlich Dr. Ebrahim Rigi in Zahedan. Die Folter dauert während der Haftzeit an. Wenn ein Gefangener überlebt, machen ihm die Revolutionsarden mit allerlei Tricks und psychologischer Folter das Leben zur Hölle. Viele der sogenannten Freigelassenen begehen nach wenigen Tagen Selbstmord. Das geschieht täglich.
Hinrichtungen und Folter sind in Landesteilen des Iran, deren Muttersprache nicht persisch ist, weiter verbreitet und in Landesteilen mit anderen Sprachen und anderen religiösen Überzeugungen weitaus grausamer.
Die Volkspartei Belutschistans betrachtet jede Hinrichtung und Folter als unmenschlich und barbarisch und fordert ein Ende der Menschenrechtsverletzungen im Iran, einschließlich Folter und Hinrichtung. Folter und Hinrichtungen sind elementarer Bestandteil des islamischen Regimes im Iran. Wir können sie nur beenden, indem wir eine demokratische, säkulare, dezentralisierte und rechtsstaatliche Regierung errichten. Gewaltenteilung der politischen Macht ist das zentrale Instrument gegen das Fortbestehen der Tyrannei.
Volkspartei Belutschistans / Juni 2023
Redebeitrag einer Aktivistin aus Afghanistan
Guten Tag,
Wie wir alle wissen, gibt es in der heutigen Welt immer noch Gewalt und Folter aller Art. Bedauerlicherweise!
Aber ich denke, dass die Menschen in keinem Teil der Welt so stark gefoltert wurden wie in meinem Land, Afghanistan. Frauen, Mädchen, Männer und Kinder dieses Landes werden von der Taliban-Gruppe brutaler körperlicher und geistiger Folter ausgesetzt. Über die Menschen dort herrschen die Terroristen von gestern und die Mörder von heute, die sich vor Folter und Gewalt nicht zurückschrecken.
Frauen wurde das Recht auf Bildung und Freiheit verweigert. Die Taliban haben Frauen und Mädchen den Besuch von Schulen und Universitäten verboten. Menschen, die für ihre Rechte kämpfen und protestieren, wurden oft unterdrückt, gefoltert, gedemütigt und beleidigt. Frauen und Mädchen, die von zu Hause aus gegen die Schließung von Schulen, Universitäten, Arbeiten und Bildung demonstrierten, wurden von den Taliban mit extremer Gewalt behandelt, erschossen, festgenommen und eingesperrt. Viele haben ihr Leben unter Folter verloren.
Rahila berichtete dann weiter über die aktuelle Situation der Aktivistin Sona Farhangyar, die am 8. März live für einen Redebeitrag zur feministischen Kampftagsdemo in Rostock zugeschaltet war. Ihre Lage hat sich verschlechtert, nachdem sie weiter gegen den Ausschluss von Frauen und Mädchen von jeglicher Bildung protestiert hat.
Redebeitrag der Sea Eye Gruppe Rostock
Vielen Dank für Einladung zu der Kundgebung und die Möglichkeit mit einem Redebeitrag
teilzunehmen. Wir sind die Sea-Eye Lokalgruppe Rostock. Sea-Eye ist eine zivile Seenotrettungsorganisation.
Viele Menschen, die ihr Land wegen Krieg, Verfolgung oder Armut verlassen, flüchten über das Mittelmeer. Sie hoffen auf ein sicheres Leben in Europa und riskieren auf der Überfahrt ihr Leben. Sea Eye und einige andere zivile Seenotrettungsorganisationen fahren immer wieder auf Mission ins zentrale Mittelmeer, um in Seenot geratene Menschen zu retten.
Dabei sind sie ständig den Repressionen der EU ausgesetzt. Strenge Vorgaben und menschenfeindliche Gesetze behindern die Seenotrettung und billigen, dass Menschen auf ihrer Flucht vor Krieg, Folter, Verfolgung, Menschenhandel, -vor grausamen Lebensumständen ums Leben kommen. Die Sea Eye 4 ist seit 2014 das vierte Schiff, mit dem Sea Eye auf Rettungsmission im zentralen Mittelmeer fahrt. Aktuell ist das Schiff im italienischen Hafen Ortana festgesetzt. Nach einer Rettungsaktion hat die Sea-Eye 4 einen Hafen zugewiesen bekommen, an dem sie anlegen und die geretteten Geflüchteten ankommen können. Auf dem Weg zu dem italienischen Hafen erreichte das Schiff ein weiteres Seenotfallsignal. Das Schiff hat darum die direkte Route zum Hafen verlassen und weitere Menschen gerettet. Wegen des Verlassens der direkten Route zum zugewiesenen Hafen wurde die Sea-Eye 4 20 Tage festgesetzt. Gemäß den italienischen Behörden kann das Schiff beim zweiten Mal bis zu 6 Monate festgesetzt werden bzw. bei wiederholtem Male unbefristet. Zusätzlich werden hohe Bußgelder verhängt. Die italienischen Behörden stellen Seenotretter*innen damit vor die „Wahl“, Notrufe zu ignorieren, um nicht festgesetzt zu werden.
Sea-Eye wird gegen die Festsetzung rechtlich vorgehen, was ein langes Verfahren des italienischen Verwaltungsgerichtes mit sich zieht und so die weitere Rettung von Menschenleben behindert. Fest steht, dass Sea-Eye Notrufe von Hilfesuchenden nie ignorieren wird. Die EU versucht die Arbeit von Seenotrettungsorganisationen immer wieder mit neuen Gesetzen und Verordnungen zu behindern. Ein eigenes Seenotrettungsprogramm hat die EU schon lange nicht mehr. Stattdessen gibt es Frontex, die „Europas Grenzen schützen soll“. Des Öfteren wurden Frontex Pushbacks und die Zusammenarbeit mit der libyschen Küstenwache vorgeworfen und nachgewiesen.
Pushbacks oder Pullbacks bedeutet das Zurückziehen oder Zurückdrängen von Booten mit Geflüchteten von europäischen Grenzen weg, meist in libysche Gewässer zurück. Pushbacks sind illegal. In der Nacht vom 13. auf den 14. Juni ist ein Schiff mit über 700 Geflüchteten vor der griechischen Küste gesunken. Grund sind nach Angaben von Überlebenden mehrere Pullbacks der griechischen Küstenwache. Mehrere hundert Menschen starben, die meisten gelten bis heute als vermisst. Frontex hat den Seenotfall bereits einen Tag vorher aus der Luft gesichtet. Überlebende berichteten, dass die griechische Küstenwache versucht hat, das Schiff an einem Seil Richtung Italien zu ziehen. Das brachte das Boot zum Wanken und schließlich zum Sinken.
Der große Aufschrei ist ausgeblieben. Es wird wohl keine weitreichenden Konsequenzen für den europäischen Grenzschutz geben und Geflüchtete und Seenotretter*innen werden weiterhin kriminalisiert.
Auch das neue Asylgesetz, dem Anfang Juni viele EU-Mitgliedstaaten -auch Deutschland- zugestimmt haben, zeigt: die EU setzt auf Abschreckung und Abschottung. Das Gesetz soll das Recht auf Asyl massiv einschränken. Zum Beispiel sollen Schutzsuchende an EU-Außengrenzen in Haftlager gehalten werden können und aufgrund grober Kategorien, ohne Anhörung der Fluchtgründe möglichst schnell abgeschoben werden können.
Die Menschenfeindlichkeit der EU zeigt sich auch in der Zusammenarbeit mit der „libyschen Küstenwache“. In Libyen herrscht seit 2014 Bürgerkrieg. Die politische und soziale Lage im Land ist extrem undurchsichtig und kritisch. Gleichzeitig ist Libyen Transitland für viele afrikanische Flüchtende und Migrant*innen. Sie sind dort schlimmsten menschenrechtsverletzenden Umständen ausgesetzt. Geflüchtete, die es aus dem Folterland herausschaffen, sind oftmals schwer traumatisiert von Menschenhandel, Körperverletzungen, Vergewaltigungen, Arbeitslagern.
Die EU unterstützt die Ausbildung und Ausstattung der libyschen Küstenwache. Tatsächlich ist das keine „Küstenwache“. Das sind Menschenhändler und Betreiber von Folterlagern, die Menschen zurück nach Libyen zwingen wollen. Um das zu erreichen, behindern und bedrohen sie auch die Seenotrettung. Sea Eye und alle anderen zivilen Seenotrettungsorganisationen werden niemals gerettete Menschen der libyschen Küstenwache übergeben, Geschweige denn mir ihr kooperieren.
Sea-Eye fordert die Beendigung der Unterstützung der libyschen Küstenwache und die Untersuchung der Menschenrechtsverstöße, die Frontex begangen hat.
Sea-Eye fordert die Evakuierung der menschenfeindlichen Lager in denen Geflüchtete in EU-Mitgliedstaaten ausharren und menschenunwürdig leben müssen.
Sea-Eye fordert die aktive Bekämpfung von Fluchtursachen, sichere Fluchtrouten und faire Asylverfahren.
Sea-Eye fordert einen fairen Verteilungsmechanismus und die Entlastung der am Mittelmeer grenzenden EU-Staaten.
Sea-Eye fordert, dass die EU ihrer Aufgabe nachkommt, Menschen aus Seenot zu retten. Humanitäre Organisationen müssen unterstützt werden und eine europäisch staatliche Seenotrettung wieder in Aktion treten.
Keine Festung Europa!
Danke!
Redebeitrag von Pro Bleiberecht
Wer nach Deutschland flieht, weil sie:er sich für Freiheit und Würde einsetzt und dafür verfolgt wird, sollte hier Schutz bekommen. So stellt man es sich, recht lapidar ausgedrückt, meistens vor. Doch oft ist das leider nicht so einfach, weil der deutsche Bürokratieapparat so einige Überraschungen für diejenigen bereit hält, die Folter und schwere Gewalt erlebt haben.
Zunächst muss man in den Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Fluchtgründe darlegen. Und das nicht zu knapp, möglichst detailliert. Das BAMF sucht unter den Asylsuchenden stets diejenigen, die kein Recht auf einen Schutzstatus haben. Das bedeutet, dass sich auch politische Geflüchtete damit konfrontiert sehen, dass ihre Schilderungen in Frage gestellt werden.
Wir kennen zum Beispiel das Anhörungsprotokoll eines Freundes, der im Iran politisch aktiv war. In der Anhörung hat er seine Aktivitäten in einer Arbeiterpartei geschildert und um Schutz in Deutschland gebeten. Ihm drohen im Iran Gefängnis, Folter und wahrscheinlich sogar die Todesstrafe. Das BAMF fragte ihn allen Ernstes: „Wenn es lebensgefährlich ist, sich gegen das Regime zu engagieren, warum hast du es dann gemacht?“ Frei nach dem Motto: Selber Schuld, wenn sie dich ermorden wollen, niemand zwingt dich, dich gegen Faschismus und islamistische Diktatur aufzulehnen.
Solche und andere Fragen machen es vielen Menschen schwer, ausführlich zu erzählen, was sie erlebt haben. Und das, obwohl es ohnehin schwer ist, über die Gewalt zu sprechen, von der wir heute in vorhergehenden Redebeiträgen schon soviel gehört haben.
Ein anderer Freund war hier in Mecklenburg-Vorpommern nach seiner Anhörung – in der das BAMF ihm nicht geglaubt hat, dass er politisch aktiv war – weiter tätig. Er hat Demos organisiert, sein Bild war mit regimekritischen Äußerungen in deutschen und exilpolitischen Zeitungen. Das Verwaltungsgericht Greifswald sagt dazu anlässlich seiner Klage gegen die BAMF-Entscheidung schlichtweg: Proteste in Mecklenburg-Vorpommern interessieren doch niemanden im Iran. Eine lebensgefährliche Fehleinschätzung. Wir wissen von Freund:innen, dass sich Regimeanhänger:innen hier aufhalten, teilweise auch wieder in den Iran zurückreisen und Informationen sammeln und dort weitergeben.
Die Entscheidungen in Asylverfahren sind extrem subjektiv. Für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Asylantrags (wie das BAMF es nennt) gibt es keine objektiven Kriterien. Es obliegt immer der persönlichen Einschätzung der Anhörenden und des:der Richter:in. Diese sind oft genug falsch und potentiell tödlich. Zudem sind sie stets eingebunden in die politische Bewertung der Lage im betreffenden Land, die in den letzten Jahren von konservativen CDU/CSU-Ministerien geprägt war. Und so kommt es, dass viele Menschen zu Unrecht Ablehnungen durch das BAMF und das Ober-/Verwaltungsgericht erhalten und ihnen dann die Abschiebung droht.
Schwere Gewalt und Folter belasten die Psyche und führen bei vielen (wenn auch nicht allen Betroffenen) zu posttraumatischen Belastungsstörungen oder anderen psychischen Belastungen. Komisch, dass ich das so sagen muss, denn eigentlich ist es selbsterklärend. Auch sollte man meinen, es ist selbsterklärend den Betroffenen dann die bestmögliche medizinische Versorgung zukommen zu lassen.
Doch was ist schon selbstverständlich? Asylsuchende fallen unter das sogenannte „Asylbewerberleistungsgesetz“. Es ist ein rassistisches Parallelgesetz die Sozialleistungen für Asylsuchende betreffend, das ein Geschenk von Union, FDP und SPD 1992 an die Faschos war. Ihr kennt es vielleicht unter dem Titel „Asylkompromiss“, darin steckten noch weitere Gesetzesverschärfungen. Nach den Pogromen und Morden in Hoyerswerda, Lichtenhagen, Mölln und Solingen verschärfte man die Asylgesetze – denn logisch: Weniger Flüchtlinge, weniger rassistische Gewalt (zum Kotzen dumm).
Dieser rassistische Fehlschluss wirkt bis heute. Asylsuchende bekommen keine ordentliche medizinische Versorgung. Sie erhalten Leistungen nur in „akuten“ Versorgungsbedarfen. Bitter: Die Versorgung für Menschen mit posttraumatischen Belastungsstörungen oder Depressionen wird von den Sozialämtern, die entscheiden wer was bekommt, nur in seltenen Fällen als „akut“ anerkannt. Für gewöhnlich heißt „akut“ für deutsche Beamt:innen: Suizidgefährdet oder fremdgefährdend. Menschen, die Folter und schwere Gewalt erlebt haben, bekommen während des Asylverfahrens, das sich über Jahre hinziehen kann, also kaum Unterstützung bei der Bewältigung der psychischen Belastung durch die Folter.
Pro Bleiberecht organisiert diese Kundgebung heute mit, weil wir fest davon überzeugt sind, dass unsere Kämpfe verbunden sind. Die sozialen Bewegungen für Freiheit, Demokratie und Würde auf der ganzen Welt werden nicht schweigen.
Lasst uns hier vor Ort Genoss:innen und Mitstreiter:innen im Asylverfahren unterstützen, damit sie diese Kämpfe von hier weiterführen können. Lasst uns Wege finden und Strukturen aufbauen, um die faschistoiden Verhältnisse auf der ganzen Welt gemeinsam ins Wanken zu bringen.
Hoch die internationale Solidarität!
Redebeitrag einer Aktivistin aus Kurdistan (Bakur)
Leider nicht dokumentiert.