Am 12. April wird vor dem Schweriner Verwaltungsgericht die Klage des Flüchtlingsrat Hamburg auf Zutrittsrecht zum Erstaufnahmelager Nostorf-Horst verhandelt. Denn seit 2013 sollte laut EU-Aufnahmerichtlinie der Zutritt unabhängiger Beratungsorganisationen erlaubt sein.
Die Realität ist seit vielen Jahren eine andere - unterstützende Personen, Initiativen und Organisationen bekommen keinen direkten Zugang zu den in Horst untergebrachten Geflüchteten. Durch die abgelegene Lage des Erstaufnahme- und Abschiebelagers ist es für die Geflüchteten äußerst schwierig, selbst den Weg zu unterstützenden Strukturen zu finden.
Kommt während der Verhandlung zur Kundgebung vor dem Verwaltungsgericht!
Infos zur ANreise aus Rostock, Hamburg und Lüneburg findet ihr bald im Facebook-Event zur Veranstaltung.
Hier findet ihr...
... die Pressemitteilung vom Flüchtlingsrat Hamburg zur Klage.
... Infos, was gegen Sammel-Unterkünfte spricht.
... Infos, was gegen Horst im Speziellen spricht.
... den Bericht von unserer letzten Mahnwache vor Horst.