16. Mai 2019. Das Verwaltungsgericht Schwerin hat eine erste Presseerklärung zur Entscheidung zum Zutrittsrecht für unabhängige Beratungsorganisationen zum Erstaunfahmelager Nostorf-Horst veröffentlicht. Die Initiativen PRO BLEIBERECHT in MV, die Hamburger Antira Horst AG und die No Border Academy aus Lüneburg zeigen sich enttäuscht. Bestehende Probleme werden damit verleugnet und mit formalen Argumenten ausgeblendet.
"Tatsächlich war das Urteil während der Verhandlung am 12. April so absehbar. Dennoch hatten wir gehofft, dass das Gericht etwas dichter an der Realität entscheidet. Die Beratungsorganisationen mögen zwar formell betrachtet auf dem Gelände sein. Real gibt es aber starke Hürden diese auch aufzusuchen", so Hanna Berth von PRO BLEIBERECHT in MV. "BewohnerInnen müssen für jede Beratung ihren Ausweis abgeben. Dadurch ist die Beratung nicht anonym. Anonymität ist aber Voraussetzung unabhängiger Beratung, um Diskriminierung und informellen Sanktionen entgegenzuwirken." Die Initiative schildert ihre Argumente auf der Homepage. Link hier.
Das Gericht begründet das Urteil vorrangig damit, dass dem Flüchtlingsrat Hamburg, der die Klage führte, kein Verbandsklagerecht zusteht. Dies kritisieren PRO BLEIBERECHT, die Antira Horst AG und die No Border Academy aus Lüneburg als generellen Fehler im System.
"Das Asylverfahren wird so aufgesetzt, dass Asylsuchende ihre Rechte nicht kennen und von der Zivilgesellschaft abgeschottet irgendwo im Wald untergebracht werden. Mit immer neuen Gesetzesverschärfungen wird die Unterbringungszeit dort erhöht und der Abschiebedruck ausgeweitet. Und dann dürfen Interessensvertretungen und Menschenrechtsorganisationen nicht gegen Missstände klagen - so hält sich der Gesetzgeber Kritik vom Leib und kann Rechtsverletzungen ungestört fortführen", so Käthe Rohde von der Antira Horst AG aus Hamburg. "Das halten wir für undemokratisch."
PRO BLEIBERECHT in MV, die Antira Horst AG Hamburg und die No Border Academy Lüneburg machen mit regelmäßigen Mahnwachen auf die Missstände im Aufnahmelager aufmerksam. Seit April 2019 ist dieses offiziell ein AnkER-Zentrum nach Bundesinnenminister Seehofers rückschrittlichen Vorstellungen. Die drei Initiativen begleiteten die Verhandlung im April mit einer Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude.
Das Erstaufnahmelager Nostorf-Horst entstand nach dem Pogrom in Rostock-Lichtenhagen 1992. In der Vergangenheit gab es immer wieder Proteste von Bewohner*innen und Unterstützungsorganisationen.