Die Psychosozialen Zentren für Geflüchtete in MV haben anlässlich des Weltgeflüchtetentags ein Positionspapier veröffentlicht, das sehr detailliert die Anforderungen an menschenwürdige Unterbringung für Geflüchtete darstellt. Wir unterstützen die Forderungen der PSZs.
Hier das Positionspapier als PDF.
Positionspapier der Psychosozialen Zentren in MV zur Unterbringung von Geflüchteten
Mit großer Besorgnis betrachten wir anhaltende Diskurse und die Voraussetzungen der Unterbringung von schutzsuchenden Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Als Psychosoziale Zentren sprechen wir uns mit diesem Positionspapier für menschenwürdige Unterbringungsbedingungen aus und wollen landespolitischen, kommunalen und weiteren Akteur*innen, die im Bereich der Flüchtlingsarbeit und -
Unterbringung verantwortlich sind, hilfreich zur Seite stehen.
Wir sprechen uns für folgende Positionen aus:
Es braucht einen sicheren Ort, um ankommen zu können. Nach einer oft langen Flucht mit belastenden bis traumatischen Erfahrungen brauchen Schutzsuchende eine ruhige, stressfreie und sichere Umgebung, um die belastenden Erfahrungen verarbeiten, ankommen und sich in der neuen Umgebung orientieren zu können. Die alte Lebenssituation verlassen und sich auf die neuen Bedingungen und Herausforderungen einstellen zu müssen, erfordert von Geflüchteten enorme
Anpassungsleistungen. Um aus dem Überlebensmodus wieder in einen alltäglichen Lebensmodus zu kommen und sich in die neue Heimat einzuleben, braucht es einen Ort der Sicherheit und Orientierung.
Die Unterbringungssituation von geflüchteten Menschen bietet in der Realität oft keinen
Ort der Sicherheit, Selbstbestimmung über den eigenen Alltag und des Selbstwertschutzes. Im Gegenteil, die Bedingungen der Unterbringung belasten und ermüden, schädigen zusätzlich die Gesundheit der Einzelnen. Insbesondere Lärm, gefängnisartige Bauten, Gewalt gegen Sachen und Personen, Enge und fehlende Intimsphäre sind ein Teil der sog. postmigratorischen Stressfaktoren.
Neben der Erfahrung von Flucht und Krieg erschweren diese postmigratorischen Faktoren bei den
Betroffenen, ein psychisches Gleichgewicht zu erfahren (Abdallah-Steinkopf/Chaabane 2023). Einschlägige empirische Befunde aus Soziologie, Psychologie und Sozialer Arbeit der letzten Jahre belegen dies für mehrere Bundesländer und auch für MV (s. Quellen). Die Art und Dauer der Unterbringung, die Wartezeit und die nicht ausreichende Beratung, bis über eine Bleibeperspektive entschieden wird, beeinflussen dabei in erheblichem Maß die psychische Gesundheit von Geflüchteten. Dies wirkt sich perspektivisch hemmend auf die Partizipation am gesellschaftlichen Leben aus. Jene,
deren Asylanträge abgelehnt werden, sind zum Teil in einem rechtlich unsicheren Status, der besondere psychische und psychosoziale Belastungen mit sich bringt.
Besonders für vulnerable Gruppen in Not- und Gemeinschaftsunterkünften sind somit die Bedingungen für einen sicheren Ort nicht erfüllt. Während die Gemeinschaftsunterkunftsverordnung (GUVO vom 06.07.2001) des Landes aus unserer Sicht einer dringenden Überholung bedarf, werden Unterbringungsformen geschaffen, in denen die GUVO offenbar keine Gültigkeit hat. In Not- und Flüchtlingsunterkünften o.ä. werden häufig die Mindeststandards der GUVO unterlaufen. Diese Tatsache ist alarmierend, insbesondere mit Blick auf die Aufenthaltszeiten der dort Untergebrachten.
Im Mindesten sollte die GUVO als Richtlinie für die Errichtung neuer humaner Unterbringungen dienen. Die Überarbeitung der Verordnung halten wir weiterhin für notwendig.
Als zentrale Punkte sehen wir dabei u.a.:
- eine geeignete Lage von Gemeinschaftsunterkünften
- die Anpassung d. Fläche je Person an Standards sonstiger Heimunterbringung: min. 12 m²
- Gewaltschutzkonzepte als Voraussetzung für die Vergabe von Betreuungsleistungen und Wachdienstleistungen
- barrierefreie Unterbringungsmöglichkeiten
- Kochmöglichkeiten zur Selbstversorgung in allen Erstaufnahmeeinrichtungen, Not- und Gemeinschaftsunterkünften.
Das Einrichtungspersonal als auch der Sicherheitsdienst sollten zudem für psychische Erkrankungen und den Umgang mit den davon betroffenen Menschen durch Schulungen ausgebildet und sensibilisiert werden. Außerdem sollten Instrumente der Qualitätssicherung geschaffen werden. Als Psychosoziale Zentren bieten wir diesbezüglich unsere Expertise in Form von Fortbildungen und Trainings gern an.
Ein Kinderschutz- und Gewaltschutz-Konzept kann darüber hinaus weiteren (individuellen) Gefahren innerhalb der Unterkunft vorbeugen und die Sicherheit und das Stresslevel für Bewohnende und Personal verbessern. Handlungsabläufe können dabei Orientierung für Mitarbeitende bieten. Ein solches Konzept sollte für jede Gemeinschaftsunterkunft und Erstaufnahmestelle erarbeitet werden und verbindlich sein.
Neben einem verbindlichen Gewaltschutzkonzept sehen wir eine maximale Verweildauer in Gemeinschaftsunterkünften als notwendig an. Menschen, die über Jahre hinweg dem Stress einer GU ausgesetzt sind, leiden u.a. unter Depressionen, nervöser Unruhe, Schlafproblemen; Perspektivlosigkeit wird befördert und damit auch die intrinsische Motivation verringert, sich selbständig Ziele zu setzen und zu erreichen. Um dem vorzubeugen und die dringende erforderliche Teilhabe zu fördern, wären eine maximale Unterbringungszeit von 6 Monaten und dezentrale Unterbringung in Wohnungen angezeigt.
Von zentraler Bedeutung für die Aufnahme von Geflüchteten ist eine interkulturell sensibilisierte und fachliche Betreuung von der Erstaufnahmestelle an, bis in die jeweiligen Gemeinschaftsunterkünfte. Diejenigen, die unmittelbar mit den Schutzsuchenden arbeiten, haben einen entscheidenden Einfluss auf deren Ankommens- und Teilhabeprozess. In der Klient*innenarbeit der Psychosozialen Zentren werden MV-weit starke fachliche Defizite bei der Betreuung von Geflüchteten deutlich.
Teilweise werden grundlegende Aufgaben wie das Organisieren einer medizinischen Anbindung nicht vorgenommen oder über wichtige bürokratische Abläufe nicht informiert. Fehlendes Wissen seitens der Mitarbeitenden kann dazu führen, dass schwere psychische Erkrankungen (z. B. Psychosen, akute Suizidalität, Hinweise auf Fremdgefährdung) in den Gemeinschaftsunterkünften schlicht übersehen werden und somit ein massives Gefährdungspotenzial entstehen kann. Die Mängel in der sozialen Beratung haben für die Bewohnenden oft weitreichende Konsequenzen.
Daher ist unserer Ansicht nach zwingend ein Fachkräftegebot für die Betreuung von Geflüchteten erforderlich, nicht zuletzt auch zum Schutz der Sozialarbeitenden. Insbesondere vulnerable Personen bedürfen laut der EU-Aufnahmerichtlinie (2013), die in MV bisher keiner Umsetzung erfährt, einer besonderen Art der Unterbringung und Betreuung.
Daher fordern wir:
- einen besseren Personalschlüssel für die Betreuung von Geflüchteten mit Behinderung, chronischen oder psychischen Erkrankungen
- die freie Wahl der Unterbringung von LGBTIQ*-Personen
- die Unterbringung von Familien und Alleinerziehenden in Familienwohneinheiten
- einen (diskriminierungsfreien) Zugang zu psychosozialer Beratung
- die Förderung dezentraler Unterbringung & Schaffung geeigneter Unterbringungsformen für psychisch beeinträchtigte und chronisch kranke Geflüchtete
- Clearing-Verfahren zur Feststellung und Erfassung von nicht sichtbaren vulnerablen Merkmalen
Wir betonen dabei, dass es einer adäquaten Unterbringung von chronisch psychisch kranken Menschen und von besonders schutzbedürftigen Personen bedarf. Eine Gemeinschaftsunterkunft ist kein geeigneter Ort für die Unterbringung von psychisch kranken Menschen – zu ihrem eigenen Schutz wie auch zum Schutz der Mitbewohnenden der Unterkunft sollte zwingend davon abgesehen werden.
Daraus lassen sich zwei weitere Bedarfe der aktuellen Praxis ableiten: erstens die Feststellung und Erfassung von nicht sichtbaren vulnerablen Merkmalen im Rahmen eines Clearing-Verfahrens und zweitens die Schaffung geeigneter Unterbringungsformen für psychisch beeinträchtigte und chronisch kranke Geflüchtete. Zur Konzeptionierung und Umsetzung bieten wir gerne unsere Expertise und Unterstützung an. Eine solche Unterbringung würde einerseits den Betroffenen gerecht werden und ihnen Schutzräume bieten. Andererseits könnten andere Unterkünfte entlastet werden, die sich häufig mit der Unterbringung von psychisch kranken Menschen zwischen Kleinkindern und ermüdeten Menschen vor großen Herausforderungen sehen. Wir fordern, dass die rechtlich kodifizierte Bedürfnisorientierung im Sinne der EU-Aufnahmerichtlinie (2013) und des § 6 AsylblG Beachtung und Umsetzung findet.
Gelungene gesellschaftliche Teilhabe erfordert entsprechende Bedingungen Die Bedingungen gesellschaftlicher Teilhabe für Geflüchtete in ländlichen Räumen erfordern eine hinreichende Anbindung an das ÖPNV-Netz, die Ermöglichung von Mobilität sowie ausreichende Infrastruktur für die tägliche Daseinsvorsorge wie Kita und Schulplätze, Zugang zu Ärzt*innen, Anwält*innen; psychosozialer Versorgung sowie verfügbare Sprachmittelnde in den erforderlichen Sprachen. In städtischen Zentren braucht es ebenso verbesserte Versorgungsstrukturen, auch für Geflüchtete. Während die aufnehmende Gesellschaft auf der einen Seite häufig erwartet, dass geflüchtete Menschen schnell in der neuen Umgebung selbständig werden und Fuß fassen, geht andererseits die Unterbringung vielerorts mit Bedingungen einher, die einem selbstbestimmten Leben vollkommen entgegen stehen.
So ist die Essensversorgung durch beauftragte Catering-Unternehmen Ausdruck weitreichender Fremdbestimmung. Statt Menschen in ihren Teilhabekompetenzen zu stärken, erleben sie wiederholt Erfahrungen von Ohnmacht und Selbstunwirksamkeit. Den Betroffenen wird die Möglichkeit genommen, sich selbst zu versorgen. Dabei geht es um mehr als Versorgung – Essen ist Teil der kulturellen Identität und Ausdruck von Selbstbestimmung und Lebensqualität. Das selbstständige Zubereiten und Kochen von Lebensmitteln, die Geflüchteten vertraut sind, ist oft das Einzige, was positive Erinnerungen an die alte Heimat hervorruft. Dies kann identitätsstiftend wirken und Ressourcen aktivieren. Nur wer in dieser unsicheren Lebenslage nicht gezwungen wird, jegliche Selbstbestimmung im Alltag aufzugeben und nicht völlig entwurzelt wird, kann sich auf seine*ihre neue Umgebung einlassen. Das vertraute Essen kann stabilisierend und trostspendend wirken, ein besonders wichtiger Aspekt bei traumatisierten Geflüchteten. Daher plädieren wir für eine selbstbestimmte und selbstständige Nahrungszubereitung von Beginn an. Insbesondere für Eltern kann es obendrein belastend sein, wenn ihre Kinder die angebotene fremde Nahrung verweigern.
Ein anderes, bedeutsames Thema ist der Erwerb der deutschen Sprache. Die gesellschaftliche Erwartungshaltung bezüglich des Spracherwerbs, an dem häufig das Gelingen von Teilhabe geknüpft wird, ist an die Situation gesunder, jüngerer Erwachsener orientiert und kann auf die Situation von vulnerablen Geflüchteten keineswegs übertragen werden. Durch psychische Erkrankungen (wie PTBS) und damit einhergehenden kognitiven Beeinträchtigungen wie Schlaf-, Konzentrations-, Aufmerksamkeits-, Merkstörungen wird der Spracherwerb deutlich erschwert. Ebenfalls beinhalten die Bedingungen der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften enge Raumverhältnisse und fehlende Rückzugs- und Ruheräume für ein produktives Lernen für Kinder wie Erwachsene. Deutlich erkennbar wurde in den letzten Jahren der Beratungsarbeit, dass Menschen ihrem Wunsch nach Partizipation kaum nachkommen können, wenn nicht gleichzeitig die gesundheitsbelastenden Faktoren reduziert und die bestehenden psychischen Störungen therapiert werden.
Ein selbständiges Leben und die Partizipation an der Gesellschaft erfordern so schnell wie möglich das Wohnen in eigenem Wohnraum. Nur so kann sich gelungene Teilhabe entwickeln und Segregation und Ausgrenzung vorgebeugt werden. Des Weiteren sollte einer Vereinsamung von Einzelnen nach dem Auszug aus Gemeinschaftsunterkünften adäquat vorgebeugt werden. Wenn aufgrund von Alter, Behinderung, sexueller Orientierung o. a. Einzelpersonen die Einsamkeit droht, müssen entsprechende Konzepte der sozialräumlich orientierten Sozialen Arbeit/Gemeinwesenarbeit aktiviert und
Beteiligungsangebote für diese Menschen geschaffen werden.
"Brücken statt Mauern bauen"
Um der gesellschaftlichen Herausforderung gerecht zu werden, braucht es eine couragierte Haltung und ein deutliches Bekenntnis zur Aufnahme von Geflüchteten seitens der verantwortlichen Akteur*innen.
Um für Offenheit und Verständigung bei der Aufnahmegesellschaft hinzuwirken, ist es erforderlich, die Bevölkerung bei Plänen für neue Gemeinschaftsunterkünfte einzubinden und mögliche bestehende Potentiale und Synergien zu nutzen. Ebenso erfordert eine gelungene Aufnahme und Teilhabe Prozesse der interkulturellen Sensibilisierung der öffentlichen Verwaltung und eine Vergewisserung auf plurale demokratische Werte, Diversität, Toleranz, Rassismus- und Antisemitismuskritik. Daher sprechen wir uns für eine offene und zugewandte Atmosphäre und eine unterstützende Willkommenskultur aus. Eine offene Haltung der Aufnahmegesellschaft fördert eine offene innere Haltung bei ankommenden Schutzsuchenden.
Rassistische Erfahrungen hingegen wirken als Hemmnis für gesellschaftliche Teilhabe und führen zu Rückzug und Isolation, sowie zu einer Verschärfung von Posttraumatischen Belastungsstörungen (Polanco-Roman, Danies/Anglin 2016). Nur in einer freundlichen und offenen gesellschaftlichen Atmosphäre sind therapeutische und rehabilitative Maßnahmen erfolgreich. Der kostengünstige Mehrwert liegt vor allem darin, dass die vorhandenen Traumafolgestörungen sich nicht weiter chronifizieren und verfestigen und damit therapeutische und soziale Interventionsnotwendigkeiten
vermieden oder zumindest reduziert werden.
Mecklenburg-Vorpommern, 19.06.2023
Unterzeichnende Organisationen:
Psychosoziales Zentrum Rostock für
Geflüchtete & Migrant*innen
Psychosoziales Zentrum des curiates e.V.
Psychosoziales Zentrum für Asylsuchende
und Migrant*Innen, Greifswald
Psychosoziales Zentrum Neubrandenburg &
Café International
Migrationsberatungsstelle des Diakonischen
Werkes Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Aktionsbündnis 8. Mai Demmin
Couleurs Afrik - die Farben Afrikas e.V.
"Das Boot" Wismar e.V. - Verein zur Förderung seelischer Gesundheit und Integration
Diên Hông – Gemeinsam unter einem Dach e.V.
Eine-Welt-Landesnetzwerk M-V e.V.
European Centre for Clinical Social Work e.V.
Flüchtlingshilfe bleib.mensch, Grevesmühlen
Flüchtlingsrat M-V e.V.
genres - Gesellschaft für nachhaltige Regionalentwicklung und Strukturforschung e.V.
Jugendmigrationsdienst Greifswald
Landesverband Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.
LOBBI MV – Landesweite Opferberatung, Beistand und Information für Betroffene
rechter Gewalt in Mecklenburg Vorpommern
Medinetz Rostock e.V.
migra e.V. Sprache, Bildung und Integration für MigrantInnen in Mecklenburg-
Vorpommern
MIGRANET-MV
Netzwerk für Flüchtlinge, Demokratie & Toleranz Parchim
Regionale Arbeitsstelle für Jugendhilfe, Schule und interkulturelle Arbeit (RAA) Schwerin
e.V.
ROSIS Rostocker Institut für Sozialforschung und gesellschaftliche Praxis e.V.
Rostock Hilft e.V.
STARK MACHEN E.V.
Unterzeichnende Personen:
Prof.in Dr.in phil. habil. Barbara Bräugigam, Hochschule Neubrandenburg, Prorektorin
für Studium, Lehre, Weiterbildung und Evaluation
Christine Deutscher, Flüchtlingsbeauftragte, Pommerscher Evangelischer Kirchenkreis
Katrin Eigenfeld, Putbus
Katayoun Hosseini, Rostock
Ernst-Ludwig Iskenius, Arzt, Kinder- und Jugendarzt, ehemaliger Leiter des
Psychosozialen Zentrums refugio Villingen-Schwenningen
Norbert Koschmieder, Flüchtlingsseelsorger im Erzbistum Hamburg
Prof.in Christine Krüger, Hochschule Neubrandenburg, Fachbereich Soziale Arbeit,
Bildung und Erziehung
Léo Leblanc, Assistenzarzt für psychosomatische Medizin, Uhlenhaus Stralsund
Birgit und Horst Lohmeyer, Gemeinsam für Frieden und Solidarität e. V. / Jamel rockt
den Förster
Prof. Dr. Matthias Müller, Hochschule Neubrandenburg, Fachbereich Soziale Arbeit,
Bildung und Erziehung
Claus Oellerking, Schwerin
Prof.in Lea Puchert, Prof.in für Soziale Arbeit, Europäische Fachhochschule Rhein/Erft
GmbH, Hochschulbereiche Gesundheit, Soziales & Pädagogik, Rostock
Prof.in Dr. Vicki Täubig, Universität Rostock, Institut für Allgemeine Pädagogik und
Sozialpädagogik
Dr. rer. medic. Philipp Töpfer, Diplom-Psychologe, wiss. MA, Psycholog. Psychotherapeut i.A.,
Universität Greifswald
Prof.in Dr. Heike Trappe, Universität Rostock, Institut für Soziologie und Demographie
Ulrike Wanitschke, B.A. Politik & Soziologie, Sozialarbeiterin, systemische Beraterin (SG)
Prof.in Dr.in phil. Júlia Wéber, Hochschule Neubrandenburg, Fachbereich Soziale Arbeit,
Bildung und Erziehung