Die CDU und Abschiebeknäste

Die CDU MV jammert rum, dass die LINKE MV mit ihrer Forderung den Abschiebeknast in Glückstadt zu schließen den Rechtsstaat angreifen würde. Weil dann abgelehnte Asylsuchende nicht mehr ordnungsgemäß abgeschoben werden. Das ist rechtspopulistische Stimmungsmache. Lest hier, warum.


Die CDU selbst schert sich nicht um den Rechtsstaat, wenns ums Thema Abschiebung geht. Abschiebehaft ist das beste Beispiel. Kurz erklärt, warum:

1) 2014 erklärte der Europäische Gerichtshof es für unzulässig, dass Abschiebehäftlinge in "normalen" Knästen (JVAs) untergebracht werden. Seehofer erließ 2019 ein Gesetz, demnach das trotzdem wieder geschah. #MV war unter der CDU MV eins der wenigen Bundesländer, das das umsetzte, in Neustrelitz. Im März erklärte der EUGH dann wiederum das CDU-gesetz von 2019 für rechtswidrig.

2) Das Grundrecht auf Freiheit ist eines der wichtigsten Rechte in diesem Land. Menschen, die im Abschiebeknast landen, haben nichts verbrochen. Denn "nicht weggehen" ist keine Straftat. Etwa 50% der Gerichtsbeschlüsse zu Abschiebehaft sind unrechtmäßig, das ergeben immer wieder Statistiken von Anwält:innen. Ergo handelt es sich bei der Hälfte der Abschiebeknastzeit um Freheitsberaubung. Gesetze dafür made by CDU. Hier ausführliche Infos von PRO ASYL dazu.

3) Um Leute in den Abschiebeknast stecken zu können, hat sich Horst Seehofer einige Gesetze AUSGEDACHT, die das Wegsperren einfacher machen. Per der neuen Definition von 2019 kann man im Grunde jede:n Migrant:in in den Knast stecken. Das also nennt sich Rechtsstaat: "Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt". Mehr zu hier.

4) In Glückstadt landen auch Kinder im Knast. Geiler Rechtsstaat, der bereit dazu ist, Minderjährige, die kein Verbrechen begangen haben in 50% der Fälle rechtswidrig (bezogen auf die selbstgemachten rassistischen Gesetze) wegzusperren. Unser Motto: Glück statt Kinderknast!

5) Die CDU macht noch anderen Murks, zb Gesetze, die Asylsuchende ihrer Grundrechte berauben. Rassistische Sozialleistungen (Asylbewerberleistungsgesetz) oder verfassungswidrige massenweise Auslese von Handydaten in Erstaufnahmelagern - um nur 2 Beispiele zu nennen. Hier mehr zu einem aktuellen urteil vom BVG zu rechtswidrigen niedrigen Sozialleistungen und hier zur Datenauslese.