“Sitzen bleiben!” – Verfahren gegen Zivilen Ungehorsam

Im Sommer 2016 stellten sich ca. Abschiebungs-Gegner*innen mit einer symbolischen Blockade gegen eine Sammel-Abschiebung in sogenannte “sichere Herkunftslaender”. Die Abschiebung fand vom Fluhgafen Laage aus statt. Medial wurde die Abschiebung damals vom NDR begleitet, denn Lorenz Caffier (Innenminister von MV) wollte mit der Aktion Wählerstimmen am rechten Rand fischen.
Am Montag, 28. August, findet in Güstrow ein Verfahren gegen 15 Angeklagte statt. Denn ein Zeichen aus der Zivilgesellschaft gegen die Unmenschlichkeit von Abschiebungen, das soll eine Ordnungswidrigkeit sein.
Die angeklagten Abschiebungs-Gegner*innen bleiben dabei: Die Abschiebungen waren vielleicht “rechtsstaatlich”, wie Herr Caffier in der DOku immer und immer wieder betont – moralisch korrekt sind sie aber nicht! Die Rechtsstaatlichkeit resultierte unter anderem aus der Einstufung der Zielländer als sogenannte “Sichere Herkunftsländer” – ein menschengemachtes Phänomen, das der Lebensrealität der Betroffenen nicht gerecht wird.
„Die Staatsanwaltschaft hätte das Verfahren einstellen können. Sie hätte damit ein klares Signal senden können, dass ziviler Ungehorsam gegen unmenschliche Abschiebungen durchaus mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit vereinbar sind“, so einer der Angeklagten.
Die Rostocker Staatsanwaltschaft war erst vor Kurzem in die Kritik geraten, weil ein dort angestellter Oberamtsanwalt eindeutig positiven Kontakt zur „Identitären Bewegung“ hält. Die Organisation wird von mehreren Stellen zum Beispiel der Friedrich-Ebert-Stiftung als eindeutig rechtsradikal eingeschätzt.
„Inwieweit diese persönliche Verwicklung bei der Entscheidung über das Verfahren eine Rolle gespielt hat, können wir natürlich nicht beurteilen“, so der Angeklagte weiter. „Aus der Presse war allerdings zu entnehmen, dass Lars Geier durchaus im Bereich Versammlungsrecht tätig ist. Das kann sich natürlich auch in der Praxis auf die Legitimität von Protesten auswirken, die sich positiv auf Flüchtlinge beziehen.“
Vor und während der Verhandlung am 28. August wird es Kundgebung vor dem Güstrower Amtsgericht geben, um Passant*innen und die interessierte Öffentlichkeit über die Abschiebungen aufzuklären.

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