Letzten #Donnerstag war der Internationale Tag gegen #Rassismus. Mit einem #Aktionsthater machten einige Menschen in #Rostock auf rassistische Gesetze aufmerksam. Infos zum Gesetzesentwurf aus dem #Bundesinnenministerium findet ihr hier: bleiberecht-mv.org/abschiebeirrsinn-gesetz/Das #Gesetz wendet sich gegen die Freiheit, die rechtliche Absicherung und die #Grundrechte von Asylsuchenden. Was bislang fehlt, ist der #Aufschrei! Es braucht mehr Widerstand!Was ihr tun könnt? Organisiert Proteste, übernehmt die Aktionstheater-Idee, wählt keine Parteien die mit Rechten liebäugeln!#Solidarität #Freiheit #Leben #Gleichberechtigung #achso #
Gepostet von PRO Bleiberecht in Mecklenburg-Vorpommern am Sonntag, 24. März 2019
Am Internationalen Tag gegen Rassismus fand ein Aktionstheater in Rostock statt. Gegen Rassismus, Populismus und weitere Gesetzesverschärfungen!
Die Top 10 der Beschissenheiten aus dem Gesetzesentwurf
Menschen sollen dadurch alles verlieren, was das Menschsein ausmacht: Ihre Freiheit, ihre Selbstbestimmung, die Möglichkeit schaffend tätig zu werden.
Die „Ausreiseaufforderung“ erhält, wem das Scheitern der Abschiebung „zuzurechnen“ ist. Eine Duldung diejenigen, die sie „selbst vertreten“. Wie nennt man das, wenn Behörden einfach selbst bestimmen dürfen, wie ein Kausalzusammenhang entsteht? - Willkür!
Einschränkung der Bewegungsfreiheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und Art. 104 GG): Eine sogenannte „Reisebeschränkung“ im Inland (§62b AufentG GE) soll Menschen räumlich an die Nähe zu Flughäfen und Ausreisezentren binden; bei mehr als einem Tag Ortsabwesenheit müssen sich Ausreisepflichtige bei den Behörden melden (§50 AUfenthG GE). Ohnehin können alle die Auflage bekommen, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden (§61f AufentG GE)
Einschränkung der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG): In Sammelunterkünften leben meist mehrere Menschen in einem Zimmer. Die CDU/CSU wünscht sich, dass das Recht von Geflüchteten in eben diesen Sammelunterkünften geschützt leben und schlafen zu dürfen, nicht gilt (§58 Abs. 5 AufentG GE). Denn wenn jemand aus dem Zimmer abgeschoben werden soll, sollen alle anderen Durchsuchungen und nächtliche Ruhestörung hinnehmen müssen.
Einschränkung des Rechts auf Familie, die eigentlich "unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung" steht (Art. 6 GG): Eltern von minderjährigen Kindern mit einer „Light-Duldung“ sollen abgeschoben werden, auch wenn die Kinder eine Aufenthaltserlaubnis haben (§60a.2b AufenthG GE).
Und zu schlechter letzt: Einschränkung des Datenschutzes bzw. informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG): Asylsuchende dürfen nicht wie andere Menschen darüber bestimmen, wer ihre Daten erhält. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Behörden diese munter untereinander austauschen dürfen sollen (§71 AufentG GE).
Um die zweifelhaften Ideen durchzusetzen und damit sie nicht all zu schnell wieder durch Gerichte kassiert werden, hat sich das BMI eine kleine Finesse ausgedacht: Widersprüche gegen all das helfen nichts. Denn während die Widersprüche laufen, darf die Behördenentscheidung trotzdem umgesetzt werden (§62b, 83, 84 AufentG GE). Das heißt im Kontext von Abschiebungen: Wer klagt oder widerspricht, wird trotzdem erstmal abgeschoben. Falls dann 1-2 Jahre später eine Entscheidung an den völlig überlasteten Gerichten ergeht, sind die Menschen meistens nicht mehr erreichbar und können seltenst zurückgeholt werden aus Krisengebieten wie z.B. Afghanistan oder Sierra Leone.
Dass Menschen aus diesen Gründen oder aufgrund diesen Verdachts ihrer Freiheit beraubt werden sollen, ist untragbar! Zudem steht darin: "Eine Verlängerung [der Abschiebehaft] um höchstens zwölf Monate ist auch möglich, soweit sich die Übermittlung der für die Abschiebung erforderlichen Unterlagen oder Dokumente durch den zur Aufnahme verpflichteten oder bereiten Drittstaat verzögert; auch wenn die Verzögerung dem Ausländer nicht zuzurechnen ist." Also völlig unabhängig davon, ob sich Geflüchetete bemühen, ihre Papiere zu besorgen oder nicht; unabhängig davon ob die Herkunftsländer der Abzuschiebenden Papiere austellen oder nicht - sollen die Betroffenen für bis zu 1,5 Jahre in den (Abschiebe-)Knast. Dies öffnet der massenhaften Nutzung von Abschiebehaftanstalten Tür und Tor. Uns fällt zu dieser geplanten Freiheitsberaubung und Inhaftierung von Geflüchteten qua Abschiebehaft, deren Freiheits- und Grundrechte damit fundamental beschnitten werden sollen, fast nichts mehr ein. Außer: Lasst es!
Dies ist nicht nur ein Angriff auf den Kerngedanken solidarischer Unterstützung zwischen Freund*innen und Bekannten. Es ist auch ein Angriff auf eine solidarische Gesellschaft als solche. Die Zivilgesellschaft soll Angst bekommen vor dem Kontakt zu Menschen, die von Abschiebung bedroht sind.
Gegen die Kriminalisierung von Flucht und Migration, die Unterstützung Geflüchteter und Seenotrettung!
Inhaltlich relevant wird dies jedoch, wenn man weiß, dass nach §11 AufentG GE zukünftig lebenslange Einreiseverbote für Straftäter*innen ausgesprochen werden dürfen. Durch das BAMF.
Ein Beispiel: Jemand ist aus Eritrea geflohen, weil ihm*ihr dort Zwangsmilitärdienst inklusive Zwangsarbeit und möglicherweise Folter droht. „Droht heißt ja nicht betroffen“, denkt das BAMF. Deswegen: Subsidiärer Schutz statt Flüchtlingsschutz. Das bedeutet dann, dass die Leute ihrem Diktator 2% ihres Einkommens als sogenante „Auslandssteuer“ bezahlen müssen und damit das System und die Knäste finanzieren sollen wegen denen sie geflohen sind. „Zumutbar“ sagen BAMF und Innenministerium.
(Macht das Innenministerium übrigens selbst auch: Dem Diktator Geld dafür bezahlen, dass er Flüchtende aus anderen Ländern davon abhält, durch Eritrea gen Norden zu reisen. Berichterstattung zu den Bedingungen, unter denen er das tut, gibt‘s übrigens nicht. So ist das halt in Diktaturen. Meinungsfreiheit.)
Also ab zurück mit den Leuten an die Orte, wo sie keine Perspektive hatten, aber immer noch Schulden. Wer bis drei zählen kann, vermutet richtig: Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit bleibt der Person nichts anderes als sich wieder aufzumachen an einen Ort, wo sich Geld verdienen und die Schulden abbezahlen kann.
Was wir brauchen, ist ein grundlegender Paradigmenwechsel.
Geflüchtete sind Schutzsuchende. Das Recht Schutz zu suchen, haben sie, weil der Rassismus und Antisemitismus der Nazis zur industriellen Vernichtung von mehr als 6 Millionen Menschen führte. Das brachte uns das Grundrecht auf Asyl und die Genfer Flüchtlingskonvention. Beides dient dazu, den Rassismus in dieser Gesellschaft an dem Stellschräubchen „Asyl und Schutz“ einzudämmen. Und genau diese Haltung muss allen Gesetzes- und Verfahrensänderungen zugrunde liegen.
PRO BLEIBERECHT fordert deswegen die SPD als Koalitionspartnerin und die Wohlfahrtsverbände als Interessensvertretungen auf, weitere Vorstöße des christlichen Innenministeriums zu blockieren bis sich dieser Paradigmenwechsel in ihnen wiederfindet. Für eine Asylpolitik, die sich an den Menschenrechten orientiert und nicht an rechtskonservativen Ängsten und Ideologien!