Unser Redebeitrag zum 13.12.: Rassistische Gesetze und Abschiebungen

Am 13.12. haben wir bei der Kundgebung "Kein Freund, kein Helfer" in Rostock anlässlich des Internationalen Tags der Polizeikritik einen Redebeitrag gehalten. Wir haben Abschiebungen und rassistische Gesetze thematisiert, denn staatliche Gewalt gegen Asylsuchende ist strukturell und hängt nicht (aber natürlich manchmal auch) an einzelnen Cops.

Abschiebungen sind Gewalt. Sie sind psychische Gewalt, weil sie jemanden zwingen an einen Ort zu gehen, an dem die Person nicht sein will. Aber auch, wenn zB Kinder mit ansehen müssen wie ihre Eltern in Handschellen abgeführt werden. Abschiebungen sind auch körperliche Gewalt. Das geht von "einfachen" Zwangsmitteln über die zwangsweise Verabreichung von Beruhigungsmittel bis hin zu Freiheitsentzug in Abschiebehaft). Gewalt ist es auch, wenn Betroffene am Ende der Abschiebung Polizist:innen übergeben werden, von denen sie bereits Gewalt erfahren haben. Im Herkunftsland, aber auch im Rahmen von innereuropäischen Abschiebungen. Wir alle kennen die Demütigungen und Gewalt, die an den Grenzen in Kroatien, Bulgarien, Polen täglich im Rahmen von Pushbacks passieren.

Am 13.12. kritisieren wir linke Gruppen oft Rechtsbrüche von Cops. Man muss sich allerdings bewusst machen, dass Cops in Sachen Abschiebung in den meisten Fällen kein Recht brechen. Sie wenden bestehendes Recht an. Rassistisches Recht.

Wir sehen auch im aktuellen Diskurs um Gesetzesverschärfungen gegen Asylsuchende, Migrant:innen und sogar Deutsche mit Migrationsgeschichte, wie ein rassistischer Diskurs rund um Flucht/Asyl zu Parallelgesetzen werden, die die Gesellschaft als legitim ansieht.

Ein Beispiel: Für deutsche Linke, die möglicherweise von Repression betroffen sind, gilt das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Wenn die Cops in unsere Wohnungen wollen, müssen sie sich dafür die Erlaubnis eines Richters/Richterin einholen, die überprüfen ob es Gründe gibt unsere Grundrechte zu verletzen. Für Geflüchtete gilt dieses Grundrecht nicht. Cops brauchen keinen Durchsuchungsbeschluss, um während Abschiebungen in die Privaträume der Betroffenen zu gehen. Sie dürfen sogar in die Privaträume von unbeteiligten Anderen, die mit in der Sammelunterkunft wohnen. Einige Gerichte bis hoch zum Bundesverwaltungsgericht mussten erst klarstellen, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung auch in Sammellager gilt. Doch sie gilt weiterhin nicht bei Abschiebungen.

Beispiel 2: Abschiebehaft. Die Polizei macht die Abschiebehaft nicht. Sie sammelt die Leute ein und übergibt sie dann an den Knast. Ein gutes Beispiel also um zu verstehen, dass das Problem auch in den rassistischen Institutionen außenrum steckt. Die Kriterien rund um Abschiebehaft wurden in den vergangenen Jahren unter der konservativen Leitlinie "strikter abschieben" immer wieder verschärft. Die Kriterien jemanden in Abschiebehaft zu nehmen, wurden dabei so weit ausgeweitet, dass sie nun nahezu jede:n Asylsuchende:n betreffen. Ein Kriterium ist es zB, dass jemand "erhebliche Geldbeträge" ausgegeben hat, um nach Deutschland zu kommen. Das haben nahezu alle, denn der Weg nach Europa ist teuer, da es keine legalen Einreisewege gibt.

Wir können beim Thema Polizei im Kontext von Asyl nicht nur Polizist:innen als solche kritisieren. Wir müssen immer das rassistische System im Blick haben. Daher rufen wir im Rahmen des bundesweiten Aktionstages "Rassismus bekämpfen. Ausländerbehörden abschaffen!" zum Protest vor der Ausländerbehörde Bad Doberan auf. Ausländerbehörden stehen sinnbildlich für den Rassismus in den deutschen Gesetzen.

Fahrt mit uns dort hin und zeigt eure Solidarität mit den Betroffenen der rassistischen Asylpolitik!