Petition: Landesaufnahmeeprogramm für MV
Unterschreibt hier die Petition von HGWhilft für ein Landesaufnahmeprogramm!
"Wir fordern ein Landesaufnahmeprogramm von MV für Geflüchtete aus den griechischen Lagern und von der griechisch-türkischen Grenze. Die aktuelle Situation der geflüchteten Menschen auf den griechischen Inseln und an der türkisch- griechischen Grenze ist katastrophal. Sie leben dicht an dicht in völlig überfüllten Lagern unter katastrophalen hygienischen und menschenunwürdigen Bedingungen.
Seit dem Ausbruch des Corona-Virus in Europa im März hat sich die Lage weiter dramatisch zugespitzt - doch menschenunwürdig ist die Situation vieler tausend Geflüchteten dort schon seit Jahren. Dabei gibt es in Deutschland, und auch in MV, einige Städte und Kommunen, die bereit sind, geflüchtete Menschen aufzunehmen. Nach zwei uns vorliegenden Rechtsgutachten sind Landesaufnahmeprogramme auch ohne Zustimmung des Bundesinnenministeriums möglich.
Diese Petition schließt sich an den offenen Brief der Initiative Seebrücke MV von März diesen Jahres an, der unter anderem von Kreisverbänden der Parteien Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE, VertreterInnen der Kirche sowie von vielen zivilgesellschaftlichen Bündnissen und Einzelpersonen unterzeichnet wurde."
Abgeordnete an ihre Verantwortung erinnern
Am 11. Juni stellte DIE LINKE einen Antrag im Landtag für ein Landesaufnahmeprogramm für MV. Geflüchtete, die unter schrecklichen Bedingungen in griechischen Lagern leben müssen, sollen nach MV kommen dürfen. Thüringen hatte ein ähnliches Programm kurz vorher beschlossen.
Der Antrag der LINKEN wurde abgelehnt. Dass CDU und AfD nichts von einer zukunftsgewandten Asylpolitik halten und sich lieber rausreden, dürfte klar sein. Doch über die Antwort der SPD sind wir enttäuscht. Wir haben deswegen eine Antwort an die Sozialdemokrat*innen formuliert und möchten euch auffordern diese an die Abgeordneten der SPD zu schicken.
Mailaktion: Antwort zur Mail vom 11. Juni
Sehr geehrte Frau Tegtmeier,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete der SPD-Fraktion im Landtag MV,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort auf unsere/meine die Mail von vergangener Woche zum Landesaufnahmeprogramm. Dies erweckt bei mir/uns den Eindruck, dass Sie als Vertreter*in der regierungsführenden Partei sich der Verantwortung bewusst sind, die Sie tragen.
Ich/wir möchten Sie auf folgendes hinweisen:
- „Ein 30-seitiges Gutachten, angefertigt von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs, kommt zu dem Ergebnis, dass der § 23 AufenthG den Ländern einen ganz erheblichen eigenen Spielraum bei ihren Aufnahmeentscheidungen einräumt. Und sein Einvernehmen verweigern könne das BMI nur in engen Ausnahmefällen. Denn, so das Gutachten, wenn jede Länderinitiative doch wieder nur vom Segen es BMI abhängt, dann hätte der Gesetzgeber sich die die Ausnahmeregelung des § 23 AufenthG gleich sparen können. Die Regelung solle vielmehr sicherstellen, dass sich einzelne Länder mit ihrer Praxis nicht zu weit von den Entscheidungen der anderen Bundesländer entfernen. Dem BMI werde also eher eine Koordinationsrolle eingeräumt. Das Gutachten hat der Europaabgeordnete der Grünen Erik Marquardt in Auftrag gegeben. Ganz ähnlich sieht die Rechtslage auch ein weiteres Rechtsgutachten im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung.“ (Quelle: www.lto.de)
- Am 2. Juni hat das Land Thüringen eine Landesaufnahmeverordnung beschlossen und vertritt damit politisch den Inhalt der betreffenden Rechtsgutachten.
In Ihrer Antwort zur Mailaktion vertreten Sie dem entgegen gesetzt augenscheinlich die Rechtsauffassung des Bundesinneninnenministeriums und mit Ihrer Entscheidung am Donnerstag im Landtag die Asylpolitik des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern. Mit Horst Seehofer und Lorenz Caffier stehen zwei Hardliner an der Spitze dieser beiden Ministerien, die seit Jahren Abschreckungs- und Abschottungspolitik auf Kosten von Menschenleben und der körperlichen und psychischen Gesundheit tausender Flüchtender und Migrant*innen machen.
Sollte Ihre Entscheidung am Unwillen liegen einen Antrag der Linken anzunehmen, fordern wir Sie auf in der kommenden Landtagssitzung selbst einen Antrag für ein Landesaufnahmeprogramm einzubringen.
Zeigen Sie, dass Sie anders können! Zeigen Sie, dass die SPD für eine soziale und menschenfreundliche Politik steht! Zeigen Sie, dass Sie Regierungsführung in Mecklenburg-Vorpommern sind! Beginnen Sie eine humane und menschenrechtsbasierte Asylpolitik in Mecklenburg-Vorpommern! Beginnen Sie eine Einwanderungspoliitik für MV, die diesen Namen verdient!
Mit freundlichen Grüßen,
PRO BLEIBERECHT in MV
Schickt die Mail an
rainer.albrecht@spd.landtag-mv.de; elisabeth.assmann@spd.landtag-mv.de; till.backhaus@spd.landtag-mv.de; julian.barlen@spd.landtag-mv.de; christian.brade@spd.Landtag-mv.de; andreas.butzki@spd.landtag-mv.de; Philipp.da_cunha@SPD.landtag-mv.de; manfred.dachner@spd.landtag-mv.de; patrick.dahlemann@spd.landtag-mv.de; stefanie.drese@spd.landtag-mv.de; dirk.friedriszik@spd.landtag-mv.de; tilo.gundlack@spd.landtag-mv.de; birgit.hesse@spd.landtag-mv.de; joerg.heydorn@spd.landtag-mv.de; nadine.julitz@spd.landtag-mv.de; Dagmar.kaselitz@spd.landtag-mv.de; thomas.krueger@spd.landtag-mv.de; ralf.mucha@spd.landtag-mv.de; info@christian-pegel.de; nils.saemann@spd.landtag-mv.de; jochen.schulte@spd.landtag-mv.de; buergerbuero@spd-thomas-schwarz.de; dirk.stamer@spd.landtag-mv.de; buergerbuero@spd-thomas-schwarz.de; susann.wippermann@spd.landtag-mv.de; thomas.wuerdisch@spd.landtag-mv.de
Ausrede der SPD (Zusendung an Pro Bleiberecht am 11. Juni)
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich Ihrer E-Mail zum Landesaufnahmeprogramm möchte ich Ihnen im Namen der SPD-Landtagsfraktion M-V wie folgt antworten.
Die Zustände in den Aufnahmeeinrichtungen auf den griechischen Inseln sind unbestritten katastrophal und untragbar. Es ist erschütternd, dass Geflüchtete, unter ihnen tausende Kinder, in griechischen Aufnahmelagern unter unsäglichen Lebensbedingungen ausharren müssen. Aus diesem Grund hat die SPD auf Bundesebene bereits seit Monaten darauf gedrängt und versucht, den Bundesinnenminister und die CDU/CSU-Fraktion davon zu überzeugen, dass Deutschland vorangeht und Geflüchtete aufnimmt – und zwar auch ohne konkrete Zusagen anderer europäischer Staaten und bevor sämtliche Detailfragen auf EU-Ebene geklärt sind.
Dies ist mit dem Beschluss des Koalitionsausschusses, Griechenland bei der schwierigen humanitären Lage durch die Aufnahme von bis zu 1.500 Kindern auf den griechischen Inseln im Rahmen einer europäischen Initiative zu unterstützen, im Ansatz gelungen. Deutschland wird mindestens 350 Personen aufnehmen, vorwiegend behandlungsbedürftige Kinder einschließlich ihrer Kernfamilien oder unbegleitete Minderjährige. Aber selbst das Erreichen dieses Minimalkonsenses war ein echter Kraftakt, dem von Seiten der SPD viel Überzeugungsarbeit und Beharrlichkeit vorausging.
Vor diesem Hintergrund wären Aufnahmeprogramme der Länder, deren Ausarbeitung Sie vorschlagen, grundsätzlich ein Weg, um weiteren Geflüchteten helfen zu können. Allerdings sind die rechtlichen Voraussetzungen für Landesaufnahmeprogramme gesetzlich klar geregelt.
Nach § 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) kann die oberste Landesbehörde aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Wie Ihnen bekannt ist, bedarf diese Anordnung der obersten Landesbehörde zu ihrer Wirksamkeit jedoch des Einvernehmens mit dem Bundesministerium des Innern (BMI).
Eine weitere Rechtsgrundlage für die Aufnahme von Ausländergruppen durch die Länder besteht nicht. Die humanitäre Aufnahme nach § 22 AufenthG bezieht sich allein auf Einzelfälle und erfolgt auf Anordnung des BMI. Die Aufenthaltsgewährung durch die Länder in Härtefällen nach § 23a AufenthG betrifft ebenfalls Einzelfälle und beschränkt sich auf vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer.
Insofern würde der von den Ländern Berlin und Thüringen im Oktober letzten Jahres in den Bundesrat eingebrachte Gesetzesantrag zur Änderung des § 23 Absatz 1 AufenthG, das derzeit notwendigerweise einzuholende Einvernehmen des BMI durch ein reines Benehmen zu ersetzen, den Ländern einen weitergehenden, eigenen Entscheidungsspielraum eröffnen, ohne dass sie das Einverständnis des BMI benötigen.
Mittlerweile sind die ersten unbegleiteten Kinder und Jugendlichen in Deutschland eingetroffen. Sie werden selbstverständlich betreut, medizinisch versorgt und nach zweiwöchiger Quarantäne auf verschiedene Bundesländer verteilt. Die unbegleiteten Kinder und Jugendlichen waren zuvor in Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln Lesbos, Samos und Chios untergebracht. Sie stammen aus Afghanistan, Syrien und Eritrea. Zuständig für die EU-weite Koordinierung ist die EU-Kommission in Zusammenarbeit mit den griechischen Behörden, UNHCR und der Europäischen Asylagentur EASO.
Dies alles kann unseres Erachtens nur ein erster kleiner Schritt sein, dem weitere folgen müssen. Deutschland sollte gemeinsam mit anderen EU-Partnern weitere Geflüchtete von dort aufnehmen. Dafür gibt es Rückhalt und Unterstützung im Land; die Bereitschaft, Schutzsuchender aufzunehmen ist da.
Unser Koalitionspartner ist zurzeit jedoch noch nicht bereit, über das im Bund vereinbarte Maß hinaus, aktiv zu werden. Die SPD-Landtagsfraktion wird sich jedoch weiter dafür einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Tegtmeier
Stellvertretende Fraktionsvorsitzende
SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern