Abschiebehaft bedeutet Freiheitsentzug bis zur Abschiebung oder bis zur gerichtlichen Aufhebung des Haftbeschlusses. Formal handelt es sich nicht um eine „Strafhaft“, sondern um eine „Sicherungsmaßnahme“. Abschiebehaft soll die Durchführung einer Abschiebung („Zugriff“) erleichtern. Dies kann angeordnet werden, wenn ein vermeintlicher Verdacht besteht, dass eine ausreisepflichtige Person „untertauchen“ könnte. In Anbetracht der Tatsache, dass Deutschland in Länder abschiebt,in denen erhebliche Gefahren durch Krieg, Folter und schärfste Diskriminierung herrschen, ist die Abschiebehaft einmal mehr abzulehnen.
Broschüre gegen Abschiebehaft
Demnächst veröffentlicht das Bündnis "Glückstadt ohne Abschiebehaft" eine Broschüre mit Infos rund um Abschiebehaft.
Das äußerste Mittel
Haft ist das äußerste Zwangsmittel, das der Staat anwenden kann. Am 30. August wird bundesweit der Toten in Abschiebehaft gedacht.